Illegale Autorennen

21. Nov 2022

Die Zahl illegaler Autorennen und Raserfahrten hat sich in den letzten Jahren bundesweit mehr als verdoppelt. Insbesondere Nordrhein-Westfalen und Berlin sind hier besonders auffällig.

Ein illegales Autorennen liegt beispielsweise dann vor, wenn Fahrzeuge unerlaubt auf einer längeren Strecke gegeneinander fahren oder ein Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel durchführen. Aber auch ein Rennen allein gegen die Uhr kann ein illegales Autorennen sein und damit strafbar. Letztendlich geht es bei derartigen Rennen immer um den Wettbewerb und die Geschwindigkeit.

In 2017 wurde daher der „Raser-Paragraf“ eingeführt, der hierfür härtere Strafen vorsieht. Das Gesetz bestraft dabei nicht nur die Teilnehmer an illegalen Autorennen, sondern auch deren Veranstalter.

Der Entzug der Fahrerlaubnis

droht demnach grundsätzlich dem,

  • der aufgrund eines illegalen Autorennens verurteilt wird.

Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe

drohen, wenn jemand

  • ein illegales Autorennen ausrichtet oder durchführt
  • daran teilnimmt oder
  • mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen.

Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe

drohen, wenn jemand

  • dabei andere Menschen oder Gegenstände von bedeutendem Wert gefährdet.

Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe

drohen, wenn derjenige

  • vorsätzlich handelt.

Eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren

drohen, wenn 

  • Menschen getötet oder schwer verletzt werden.

Im Falle des Ku’damm-Rasers vom 1.2.2016 befand das Gericht den Raser wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung für schuldig. Er wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Im Übrigen kann der Staat das Tatfahrzeug unmittelbar nach der Tat beschlagnahmen und sogar einziehen. Bei einer Einziehung geht das benutzte Fahrzeug in das Eigentum des Staates über. 

Welche Unterstützung kann die T2-MPU-Beratung bieten?

Die Hintergründe der Verhaltensauffälligkeit können vielfältig sein (Thrill-Seeking, Competition, Langeweile, Challenge, Verstärkung durch Andere (Likes), Aggression, Flow-Erleben, Selbstbestätigung). 

Im Rahmen der Vorbeugung aber natürlich auch für die Aufarbeitung im Rahmen einer ggf. notwendigen MPU sind zunächst die persönlichkeitsbedingten Ursachen und Hintergründe für das Fehlverhalten abzuklären. Daraufhin ist mit Hilfe pädagogisch-psychologischer Konzepte die Entwicklung eines verantwortungsbewussten Fahrverhaltens zu unterstützen, dies gilt auch im Zusammenhang mit Rauschmitteln. 

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!