Foto: ©Cevahir – stock.adobe.com

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die am häufigsten gestellt werden

Die Fahrerlaubnis wurde mir entzogen - was soll ich tun?

Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie Ihren Führerschein bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle neu beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich stellen. Dann bekommen  Sie auch eine verbindliche Auskunft, ob vor der Neuerteilung eine Maßnahme gefordert wird (Nachschulungskurs, Medizinisch-Psychologische Untersuchung).Um die Sperrfrist möglichst optimal zu nutzen, gehen Sie rechtzeitig zu einem Beratungsgespräch mit einem amtlich anerkannten Verkehrspsychologischen Berater. Hier erfahren Sie, wie Sie sich effektiv auf eine MPU vorbereiten können. Allgemeine Regelungen und Informationen kann man auch im Rahmen eines kostenlosen Informationsabends bekommen, hier fehlt allerdings die Chance, persönliche Fragen zu seinen eigenen Delikten zu stellen.

Was ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung?

Die Fahrerlaubnisbehörde fordert bei bestimmten Delikten eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Diese nutzt sie als Entscheidungsgrundlage für eine Neuerteilung oder Belassung des Führerscheins. Die Führerscheinstelle entscheidet auf Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung, ob eine MPU erforderlich ist und zu welchen Fragen Stellung genommen werden soll. Eine MPU besteht immer aus drei Teiluntersuchungen: 1. Ein psychologisches Untersuchungsgespräch, 2. einer medizinischen Untersuchung und 3. aus Leistungstests (z.B. zur Reaktionsfähigkeit).

 

In einem ausführlichen Beratungsgespräch mit unseren Verkehrspsychologischen Beratern erzählen wir Ihnen gern mehr darüber und lösen Ängste und Vorurteile auf.

Wann muss ich zur MPU?

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde berechtigte Zweifel an Ihrer Fahreignung hat, fordert sie eine MPU. Die Grundlage bildet auch hier die gültige Fahrerlaubnisverordnung/Straßenverkehrsordnung.  Solche Zweifel entstehen, wenn z.B. eine Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille oder mehrere Trunkenheitsfahrten vorgefallen sind. Fahrten im Zusammenhang mit Drogen oder auch der Besitz sowie allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten (z.B. 8 Punkte im Fahreignungsregister) können ebenfalls der Anlass für eine MPU sein.

 

Was viele nicht wissen, auch allgemeine Straftaten (z.B. Diebstahl mit anschließender Verurteilung und Haft) oder gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Demenzerkrankungen), sind oft Auslöser für die Anordnung zur MPU.

Bringen Sie bitte daher immer alle erhaltenen Unterlagen mit, damit wir als Berater prüfen können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Führerschein wieder zu erlangen.

Mögliche Fragestellungen

Alkohol:

Sie haben entweder einmalig (mehr als 1,6 Promille) oder mehrfach mit zu viel Alkohol im Blut (mehr als 0,5 Promille) am Straßenverkehr teilgenommen. Das kann auch mit dem Fahrrad gewesen sein.

Dann stellt die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Frage wie folgt:

Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird? Liegen als Folge eines entsprechenden unkontrollierten Konsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

Verkehrsrechtliche Fragestellung:

Sie sind (oft) zu schnell, über eine rote Ampel und/oder ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren. Oder Sie haben ein nicht versichertes Fahrzeug gefahren haben oder die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs war erloschen. Oder dass Sie während der Fahrt, also zumindest bei eingeschaltetem Motor ohne Freisprecheinrichtung telefoniert haben. Oder dass Sie sich von einem »Unfallort« entfernt haben, bevor die Polizei eintraf.

Dann stellt die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Frage wie folgt:

Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche und/oder gegen allgemeine (Straf-) Bestimmungen verstoßen wird?

Mehrfachfragestellungen:

Manchmal ist es möglich, dass Sie sowohl mit Drogen als auch mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind

Oder

dass Sie zu schnell gefahren und mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind.

Oder

dass Sie mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind und sich von einem »Unfallort« entfernt haben, bevor die Polizei eintraf.

Dazu gibt es noch andere denkbare Varianten!

Dann stellt die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Frage wie folgt:

Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird? Liegen als Folge eines entsprechenden unkontrollierten Konsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

Und/oder

Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche und gegen allgemeine Strafbestimmungen verstoßen wird?

 

Oder

Ist zu erwarten ist, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24a StVG) führen wird?

Und/oder

Ist zu erwarten ist, dass der Untersuchte auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24a StVG) konsumiert?

Alle diese Fragen sollen in der MPU durch die Gutachter geklärt und beantwortet werden. Damit das Ergebnis für Sie günstig ausfällt, benötigen Sie unsere Unterstützung. Denn zu einer Veränderung der Gewohnheiten im Straßenverkehr bedarf es einer Verhaltensänderung und dafür brauchen Sie einen objektiven und geschulten Berater.

Wann bekommt man das Gutachten?

Die meisten Begutachtungsstellen schicken Ihnen das Gutachten ca. 14 Tage nach der Untersuchung per Post. Je nach Laborbefunden oder wenn Sie noch Unterlagen nachreichen müssen, kann es auch länger dauern. Die Fahrerlaubnisbehörde hat ja im Begutachtungsauftrag einen Abschlusstermin genannt, an den sich die Begutachtungsstellen halten sollen.

 

Ihre Aufgabe ist es dann, das erhaltene Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Wenn Sie aufgrund von Montagetätigkeit oder anderen Gründen das nicht können, gibt es in der Begutachtungsstelle die Möglichkeit, das Gutachten direkt an die Behörde zu schicken.

Was passiert bei der MPU?

Zuerst  sollten Sie einen Termin mit einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vereinbaren. Erscheinen Sie ausgeruht und pünktlich zu diesem Termin. Planen Sie 3 bis 5 Stunden Zeit ein

Zunächst werden Sie von den dortigen Mitarbeitern empfangen, Sie müssen sich mit einem geeigneten Dokument ausweisen. Auch bekommen Sie den Ablauf noch genau erklärt.

Im nächsten Schritt füllen Sie einen Fragebogen zu Ihren persönlichen Daten aus.

Die eigentlich MPU besteht immer aus drei Teiluntersuchungen: 1. Einem psychologischen Untersuchungsgespräch, 2. einer medizinischen Untersuchung und 3. aus Leistungstests (z.B. zur Reaktionsfähigkeit).
Ärztliche Untersuchung: Hier werden Sie körperlich untersucht. Je nach Untersuchungsanlass werden auch Laborwerte von Blut (Fragestellung Alkohol) oder Urin (Fragestellung Drogen) bestimmt.

Leistungstests: Hier wird Ihr Reaktionsvermögen, Ihre Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung überprüft. Je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse müssen Sie einen oder mehrere Tests absolvieren. Sie benötigen keine Computerkenntnisse.

Das ausführliches Gespräch mit dem Psychologen: Hier wird über die Umstände und Hintergründe der Verkehrsauffälligkeit(en) gesprochen und über Ihre zwischenzeitlichen Veränderungen. Dieses Gespräch dauert mindestens eine halbe Stunde, oft auch länger.

Der wichtigste Teil ist die Exploration, das heißt das Gespräch mit dem Psychologen oder der Psychologin. Sie werden nach Ihrer Erinnerung und der Einschätzung der Verkehrsauffälligkeiten befragt. Dabei verschafft sich der Psychologe/die Psychologin einen Eindruck von Ihrem früheren, jetzigen und geplanten Verhalten. Dabei wird mit Hilfe wissenschaftlicher Kriterien („Beurteilungskriterien für Fahreignung“) die Glaubwürdigkeit und Widerspruchsfreiheit Ihrer Aussagen überprüft und eingeschätzt, ob Sie sich mit der Vorgeschichte auseinandergesetzt haben und ehrliche Antworten geben.

Besonders wichtig ist auch, dass Sie begründete und realistische Vorsätze für die Zukunft gefasst haben. All diese Informationen bieten eine wichtige Grundlage für die Vorhersage, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben.

Der Psychologe/die Psychologin fasst dann alle diese Informationen zusammen, bewertet diese auf Grundlage der Beurteilungskriterien und kommt zu einem abschließenden Urteil. I.d. R. sollte der Psychologe/die Psychologin Ihnen ein vorläufiges Ergebnis mitteilen können. Doch oft wird das endgültige Ergebnis noch nicht in der Untersuchung selbst, sondern erst später schriftlich mitgeteilt. Falls sich allerdings sofort ein negatives Ergebnis abzeichnet, fragen Sie gezielt nach, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, an wen Sie sich wenden können und wann Sie wiederkommen können.

Kommen Sie spätestens, wenn Sie die Aufforderung zur MPU erhalten haben zu uns. Wir bereiten Sie optimal vor und sichern zudem, dass Sie alle notwendigen Nachweise mitbringen können. Besser ist es natürlich, sobald Sie den Strafbefehl oder die Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörde zu Ihrem Delikt erhalten haben, sich bei uns zu melden. So haben wir genügend Zeit, an einer optimalen Verhaltensänderung zu arbeiten.

Sie haben die Aufforderung zur MPU bekommen - was können Sie tun?

Spätestens jetzt sollten Sie sich eingehend über die MPU und Möglichkeiten zur Vorbereitung informieren. Vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch und klären Sie mit dem verkehrspsychologischen Berater, welche Schritte Sie gehen können, um dauerhaft unauffällig im Straßenverkehr zu fahren und die MPU zu bestehen.

 

Besser ist es, sich gleich nach Erhalt des Strafbefehls oder der Mitteilung, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, an uns zu wenden. Manchmal müssen Abstinenznachweise (i.d.R. ein Jahr) erbracht werden und dann kann es bei der Aufforderung zur MPU dafür schon zu knapp sein.

Wo kann ich die MPU machen?

Eine MPU kann nur bei amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt werden. Eine Übersicht der Träger in Ihrem Ort finden Sie aufwww.bast.de oder Sie bekommen Sie von Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihre MPU bei jedem anerkannten Träger bundesweit zu absolvieren.

Wie hoch sind die Chancen, dass ich die MPU bestehe?

Je besser Sie sich vorbereiten, desto höher ist ihre Chance, eine MPU zu bestehen (bis zu 90% nach einer psychologischen Beratung). In unseren Coachings, Kursen und Beratungen arbeiten wir intensiv mit Ihnen an Ihrer Einstellung. Wir erarbeiten die Gründe und Ursachen für Ihre Auffälligkeiten und unterstützen Sie dabei, sich damit auseinander zu setzen. Daraus schlussfolgern wir mit Ihnen, welche Vorsätze und Strategien für eine künftig unauffällige Teilnahme am Straßenverkehr verwirklicht werden können. Wir geben Ihnen konkrete Rückmeldungen zu Ihrer Verhaltensänderung, so dass Sie in der MPU auch schon über Erfahrungen mit dem neuen, veränderten Verhalten berichten können.

 

Wir „stricken mit Ihnen keine Geschichte, um den Idiotentest zu bestehen“, sondern sorgen durch eine Verhaltensänderung, dass Sie sich im Straßenverkehr wieder wohlfühlen und erneute Auffälligkeiten vermeiden.

Kann ich die MPU auch während der Sperrfrist absolvieren?

Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen, die MPU kann frühestens vier Wochen vor Ablauf der Sperrfrist durchgeführt werden.

Die zweite MPU - was ist anders?

Der Ablauf bei einer MPU ist immer derselbe: Psychologisches Gespräch, eine medizinische Untersuchung und die Durchführung von Leistungstests je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse.

Haben Sie die erste MPU nicht bestanden, sollten Sie unbedingt die Empfehlungen aus der  vorherigen MPU befolgen. So steigen Ihre Erfolgschancen für das Bestehen der zweiten MPU erheblich. Wir beraten Sie gern zur Umsetzung- rufen Sie uns einfach an.

Ist das Ihre zweite MPU, nachdem Sie schon einmal eine MPU (vielleicht schon vor Jahren) erfolgreich bestanden haben? Dann sollten Sie sich unbedingt von uns beraten lassen. Oft haben sich Auflagen geändert, z.B. statt Blutwerten müssen Sie Urinscreenings bringen. Oder durch eine erneute Auffälligkeit haben sich grundsätzlich andere Kriterien ergeben, z. B. Abstinenzpflicht statt „Trennen von Trinken und Fahren“. Investieren Sie in ein Beratungsgespräch. Denn die MPU nicht zu bestehen, dann die Auflagen erfüllen zu müssen und dann eine erneute MPU bezahlen… das ist oft teurer, als gleich die Auflagen mit uns zu klären und zu erfüllen. Dadurch können Sie mit uns oft mehrere hundert Euros sparen, die Sie für andere Dinge ausgeben können- ein Auto anmelden, Versicherung und Steuern zahlen…!

Was muss ich bei der MPU beachten?

Es ist wichtig, sich vorher intensiv mit der anstehenden MPU auseinandergesetzt zu haben und alle bedeutsamen Unterlagen mitzubringen. Wichtige Unterlagen sind z.B. Bescheinigungen über Therapien, Abstinenznachweise oder Bescheinigungen des Arztes zu Medikamenten etc. Darüber hinaus ist es wichtig bei Einnahme von Medikamenten diese mitzubringen, wie auch die Brille bei Brillenträgern.

Warum muss ich zur MPU, wenn ich Haschisch geraucht habe, aber nicht im Straßenverkehr aufgefallen bin?

Oft geht der eigentlichen MPU dazu eine ärztliche Eignungsuntersuchung voraus. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet diese zuerst an, weil es die für den Kunden „verhältnismäßigste“- sprich: preisgünstigste Methode ist, seine „Unschuld“ nachzuweisen. Dort wird festgestellt, ob ein regelmäßiger oder gewohnheitsmäßiger Konsum von Haschisch vorliegt.  Die Fahreignung steht immer dann in Frage, wenn ein Konsum von Haschisch regelmäßig oder gewohnheitsmäßig erfolgt oder wenn der Konsum nachweislich nicht vom Führen eines Kraftfahrzeuges getrennt wird.

Danach wird eine MPU angeordnet, um zu überprüfen, ob noch konsumiert wird und ob der Konsum von Haschisch vom Fahren im Straßenverkehr getrennt werden kann.

I.d.R. benötigen Sie hier Abstinenznachweise und Nachweise, dass Sie den Konsum aufgearbeitet haben. Daher lassen Sie sich von uns schnellstmöglich beraten, wenn Sie die Aufforderung zur Überprüfung bekommen. Oft kann es eine kostengünstige Variante sein, den Führerschein abzugeben, sich vorzubereiten und dann in einer MPU oder ärztlichen Untersuchung seine Fähigkeit zur Abstinenz oder zum Trennen von Konsum und Fahren nachzuweisen.

Wie kann ich freiwillig Punkte abbauen?

Wenn bei Ihnen im Fahreignungsregister in Flensburg zwischen 1-5 Punkten eingetragen sind oder Sie in der Probezeit nach einem Aufbauseminar wieder im Straßenverkehr aufgefallen sind, können Sie an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau teilnehmen und einen Punkt abbauen. 

Nachdem Sie die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Führerscheinstelle vorgelegt haben, bekommen Sie einen Punkt erlassen. Außerdem regt die Beratung dazu an, Ihre eigene Einstellung zum Straßenverkehr und zum verkehrssicheren Verhalten zu überprüfen und zu verändern.

Damit wirken Sie einem weiteren „Punktesammeln“ entgegen und schützen sich möglicherweise vor dem Fahrerlaubnisverlust und somit auch vor einer MPU.

Was kostet mich die MPU Vorbereitung?

Investieren Sie in ein Beratungsgespräch. Hier besprechen wir genau Ihren persönlichen „Fahrplan“, wann und wie Sie Ihren Führerschein wieder bekommen. Danach haben Sie eine genaue Übersicht, welche Verkehrspsychologische Maßnahme notwendig ist: Einzel- oder Gruppensitzung, und ob noch weitere Kosten auf Sie zukommen, z.B. durch Abstinenznachweise.

Wir suchen mit Ihnen die optimale Maßnahme heraus, um Ihre Kosten im Überblick zu haben. Dennoch betonen wir auch immer, dass eine gute Vorbereitung auf eine MPU durch qualifizierte Verkehrspsychologen vor allem eine Investition in eine zukünftige unauffällige Teilnahme am Straßenverkehr ist. Daher kann niemand erwarten, dass man für 100 € eine Verkehrstherapie absolvieren kann. Vorbereiter, die das versprechen, handeln unseriös.

Sprechen Sie mit uns, wir haben bei unseren Maßnahmen auch Ihre finanziellen Mittel im Blick!

Kann ich eine MPU umgehen?

Sie können die MPU verweigern, allerdings räumen Sie dann die Zweifel an Ihrer Fahreignung nicht aus. Dadurch bleibt Ihre Fahrerlaubnis weiter entzogen oder wird Ihnen, wenn Sie noch Inhaber sind, nicht belassen. D.h. so oder so, Sie können weder in Deutschland noch in der EU ein Fahrzeug führen. Ein EU-Führerschein – wenn Sie die Bedingungen dafür erfüllen- ist kein Ausweg. Bereiten Sie sich lieber ausreichend vor, sehen  Sie der MPU gelassen entgegen und sparen dazu auch noch Geld.

Muss ich eine neue Fahrerlaubnisprüfung machen?

Durch den Gesetzgeber wurde beschlossen, dass zur Neuerteilung des Führerscheins keine neue Fahrerlaubnisprüfung mehr abgelegt werden muss, auch wenn der Führerschein länger als zwei Jahre entzogen war. Allerdings hat die Fahrerlaubnisbehörde in besonderen Fällen das Recht, eine theoretische und/oder praktische Prüfung von Ihnen zu fordern. Fragen Sie am besten gleich beim Antrag auf Neuerteilung Ihren zuständigen Sachbearbeiter auf der Fahrerlaubnisbehörde danach.

Wie lange dauert eine MPU?

Planen Sie immer ca. 3-4 Stunden ein für den Begutachtungstag, allein das psychologische Gespräch dauert mindestens eine halbe Stunde, meist länger.

Durchgefallen - was muss ich tun?

In der Regel empfehlen die verkehrspsychologischen Gutachter, was Sie unternehmen können, um Ihre Chancen auf eine positive Beurteilung in der nächsten MPU zu erhöhen. Diese Empfehlung erklärt Ihnen der Gutachter in einem persönlichen Gespräch oder Sie fragen uns, wenn Ihnen etwas unklar ist. Grundlage der Empfehlung sind immer die „Beurteilungskriterien für Fahreignung“. Wir kennen diese und helfen Ihnen, die Empfehlungen oder Auflagen zu erfüllen.

Sie können nach erfolgreicher Vorbereitung die MPU jeder Zeit wieder absolvieren. Wir geben Ihnen nach unserem „Abschluss-Check“, das OK, ob Sie bereit sind für eine MPU. Wir sagen Ihnen aber auch eindeutig, wenn wir sehen, dass es noch Veränderungsbedarf gibt.

Verfrüht eine MPU anzugehen, kostet Sie nur unnötig Geld und Nerven, sparen Sie sich das mit uns!

Abstinenznachweise - was und für wen ist das?

Auch hier bilden die „Beurteilungskriterien für Kraftfahreignung“ die Grundlage.

Haben Sie Alkohol- oder Drogenmissbrauch betrieben, müssen Sie i.d.R. ein Jahr Abstinenz nachweisen und dauerhaft abstinent leben. Bei Alkoholabhängigkeit ist Abstinenz mindestens ein Jahr nach dem regulären Abschluss einer Entwöhnungstherapie nachzuweisen. Ähnlich ist es bei Drogengefährdung,- missbrauch oder –abhängigkeit.

Abstinenz wird durch Urinanalysen oder Untersuchungen der Haare nachgewiesen. Blutwerte (Leberwerte) werden nicht mehr anerkannt.

Abstinenznachweise dürfen nur akkreditierte Institute durchführen, ein Hausarzt oder ein einzelner Vorbereiter kann dies in der Regel nicht leisten. An die analysierenden Labore werden ebenso hohe Anforderungen an die Akkreditierung gestellt.

Wir beraten Sie, ob Sie abstinenzpflichtig sind, um den Führerschein wieder zu erlangen. Bei uns erhalten Sie alle sämtliche Leistungen um die MPU bestehen zu können - dazu zählt auch die Möglichkeit der Testung. Hierfür arbeiten wir mit einem in Deutschland führenden Labor zusammen.

Kann ich mich auf eine MPU vorbereiten und was kostet das?

Sie sollten sich sogar unbedingt auf eine MPU vorbereiten lassen, dadurch sparen Sie sich Zeit, Geld und wahrscheinlich eine Enttäuschung.

Je besser Sie sich vorbereiten, desto höher ist Ihre Chance, eine MPU zu bestehen (bis zu 90% nach einer psychologischen Beratung). In unseren Coachings, Kursen und Beratungen arbeiten wir intensiv mit Ihnen an Ihrer Einstellung. Wir erarbeiten mit Ihnen die Ursachen für Ihre Auffälligkeiten. Danach unterstützen wir Sie dabei, sich damit auseinander zu setzen. Unser Ziel ist es mit Ihnen Vorsätze und Strategien für eine künftig unauffällige Teilnahme am Straßenverkehr zu installieren, die auch Sie auch verwirklichen können. Durch konkrete Rückmeldungen zu Ihrer Verhaltensänderung, sichern wir, dass Sie in der MPU auch schon über Erfahrungen mit dem neuen, veränderten Verhalten berichten können.

Wir als Diplom-Psychologen wollen, dass Sie sich im Straßenverkehr wieder wohlfühlen und erneute Auffälligkeiten vermeiden. Daher wissen wir auch, dass „eine Geschichte zu stricken, um den Idiotentest zu bestehen“, keinen Erfolg verspricht.

Unsere Preise für die Einzel- oder Gruppenmaßnahmen sind unterschiedlich. Auf jeden Fall können wir Sie deutlich günstiger schulen als große Träger (TÜV; DEKRA), da wir unseren Verwaltungsaufwand sehr gering halten.

Bekomme ich nach der MPU meinen Führerschein sofort wieder?

Eine MPU kann mit drei Ergebnissen ausgehen:

 

  1. Sie bekommen vom Gutachter eine positive Prognose, durch die alle Bedenken der Führerscheinstelle ausgeräumt werden. Damit ist der Weg zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis frei.
  2. Sie bekommen vom Gutachter eine Nachschulungsempfehlung. D.h. es wurden noch Schwachstellen gefunden, die mit Hilfe eines Kurses zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ausgeräumt werden können. Wenn Sie mit diesem Gutachten zum Straßenverkehrsamt/ Fahrerlaubnisbehörde gehen, dann macht die Behörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von Ihrer Teilnahme an einem solchen Nachschulungskurs (nach § 70 Fahrerlaubnisverordnung) abhängig. Wenn der Kurs beendet ist, händigt die Verkehrsbehörde Ihnen in aller Regel Ihre Fahrerlaubnis wieder aus.
  3. Sie haben eine negative Prognose erhalten, die Bedenken des Gutachters müssen erst in einer späteren Untersuchung ausgeräumt werden. Die Fahrerlaubnis bleibt entzogen.

Was muss ich mit dem Gutachten machen?

Das fertige und Ihnen zugeschickte Gutachten sollten Sie bei der Führerscheinstelle vorlegen. Diese entscheidet dann über den weiteren Verlauf.

Eine Pflicht, das Gutachten bei der Behörde abzugeben, gibt es nicht. Wenn Sie allerdings ein Gutachten nicht in der gesetzten Frist abgeben, wird die Behörde den Antrag auf Neuerteilung ablehnen bzw. bei Führerscheininhabern die Fahrerlaubnis entziehen. Daher sollten Sie den Antrag bei einer negativen MPU freiwillig zurückziehen, dadurch können z.B. die Kosten eines Ablehnungsbescheides vermieden werden.

Muss ich regelmäßig Blutwerte erheben lassen?

Durch die Änderung der Beurteilungskriterien seit 2009 werden zum Nachweis einer Alkohol- oder Drogenabstinenz nur noch Urin- und/oder Haaranalysen akzeptiert. Nur in seltenen Fällen ist es notwendig, Blutwerte erheben zu lassen, z.B. bei Alkoholabhängigkeit, wenn die Leberwerte vorher offiziell als „schlecht“ benannt wurden.

Lassen Sie sich hierzu von uns am besten in einem persönlichen Einzelgespräch beraten.

Wir kennen die richtigen Institute und die aktuellen Preise und unterstützen Sie gern, das preisgünstigste und optimalste Angebot für Sie zu finden.