Im Internet kursieren viele Beiträge, die vorgaukeln, dass in Deutschland trotz angeordneter MPU das Fahren mit einem im EU-Ausland erworbenen Führerschein möglich ist. Demnach dürfte derjenige, der mind. 185 Tage einen festen Wohnsitz im EU-Ausland nachweist und für den keine Sperrfrist mehr besteht einen EU-Führerschein im Ausland machen und damit dann in Deutschland auch Auto fahren.
Nach aktuellem Recht ist dies aber der große Trugschluss, da ein EU-Staat prüfen muss, ob dem Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat schon einmal die Fahrerlaubnis entzogen wurde, bzw. eine MPU angeordnet wurde. In diesem Fall muss der EU-Staat die Ausstellung des Führerscheins ablehnen! Stellt der Staat den Führerschein trotzdem aus, kann das andere EU-Mitglied (also Deutschland) die Anerkennung der Papiere ablehnen. Demnach wäre man ohne gültigen Führerschein und somit illegal auf Deutschlands Straßen unterwegs.
EU-Führerschein – keine gute Idee
Fazit: Einen EU-Führerschein im Ausland zu machen, um die MPU zu umgehen macht demnach keinen Sinn, da ja die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde und diese ausschließlich nach bestandener MPU wieder erteilt wird. Da helfen auch keine 20 Führerscheine aus dem Ausland. Im Übrigen übersteigen die Kosten für die sog. „Agenten“, die sich um derartige Angelegenheiten kümmern, wie einen Wohnsitz im Ausland, Erlangung des EU-Führerscheins usw. um ein Vielfaches die Kosten für eine erfolgreich absolvierte MPU inkl. verkehrstherapeutischer Vorbereitung!
Zudem geht es bei der MPU ja auch um die Wiederherstellung der Fahreignung und somit um die Sicherheit aller im Straßenverkehr.